11. Februar 2026

Es gibt ihn wieder, den Weiterbildungsscheck 2.0!

Das Nachfolgeprogramm für den Weiterbildungsscheck fördert die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in NRW. Gefördert werden 50% des Teilnahmebeitrags bis max. 500 € pro Jahr (bei max. 50.000 € Bruttoeinkommen der Antragsteller*innen).

Alle Infos gut erläutert finden Sie hier: https://www.mags.nrw/bildungsscheck

KOMPASS-Programm: Förderung für Solo-Selbstständige

Für Solo-Selbstständige gibt es darüber hinaus noch ein eigenes Förderprogramm: KOMPASS. Das Programm des Europäischen Sozialfonds bietet finanzielle Unterstützung für maßgeschneiderte Weiterbildungsmaßnahmen und Qualifikationen. Solo-Selbstständige können bis zu 4.500 Euro an Fördergeldern für die Weiterbildung in Anspruch nehmen. Diese Unterstützung können sie alle zwölf Monate einmal beantragen.

Weitere Informationen: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html

Das Bild zeigt ein Schild mit dem Wort Fördergelder und einem Pfeil. Foto: © Thomas Reimer/AdobeStockFoto: © Thomas Reimer/AdobeStock
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